Einreise und erste Schritte in Berlin für Arbeit und Studium
Wollen Sie in Deutschland arbeiten oder studieren und länger als 90 Tage bleiben? Dann brauchen Sie meist schon vor der Einreise ein nationales Visum (§ 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz). Das beantragen Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland.
Nach der Ankunft in Berlin müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei einem Bürgeramt anmelden. Dafür brauchen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin (Wohnungsgeberbestätigung).
Ihr nationales Visum gilt zunächst befristet. Um in Berlin bleiben und arbeiten zu können, müssen Sie es beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in einen Aufenthaltstitel umwandeln lassen – vereinbaren Sie den Termin dafür so früh wie möglich, deutlich vor Ablauf des Visums.
- Nationales Visum vor der Einreise beantragenBei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Herkunftsland persönlich beantragen. Für mehrere Kategorien zur Beschäftigung sowie fürs Studium kann der Antrag laut Auswärtigem Amt vorab online ausgefüllt und der Ausdruck zum Termin mitgebracht werden. Die Bearbeitung dauert je nach Visumkategorie mehrere Wochen.
- Mit dem Visum nach Deutschland einreisenDas nationale Visum berechtigt zur Einreise und ist befristet gültig; die Umwandlung in einen Aufenthaltstitel erfolgt erst nach der Einreise in Berlin.
- Innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt anmeldenTermin über service.berlin.de buchen. Mitzubringen: gültiger Pass, ausgefülltes Anmeldeformular, Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters/der Vermieterin. Gelingt keine Terminbuchung innerhalb der Frist, gilt die Buchungsbestätigung eines späteren Termins bereits als Fristwahrung.
- Termin beim Landesamt für Einwanderung (LEA) vereinbarenMöglichst rechtzeitig vor Ablauf des Visums einen Termin zur Erteilung des Aufenthaltstitels vereinbaren. Für einige Kategorien (u. a. Fachkräfte, Blaue Karte EU, Chancenkarte) ist seit 2. April 2025 zusätzlich ein Online-Antrag über das Service-Portal Berlin möglich.
- Mit vollständigen Unterlagen zum LEA-Termin erscheinenÜblicherweise nötig: gültiger Pass, Arbeitsvertrag oder Zulassungsbescheid, biometrisches Passfoto, Nachweis einer Krankenversicherung, Mietvertrag bzw. Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin.
- Eine feste, amtlich genannte Frist, bis wann nach der Einreise der Termin beim Landesamt für Einwanderung vereinbart sein muss, ist auf den geprüften Berliner Behördenseiten nicht zu finden – dort heißt es nur allgemein, den Termin „möglichst rechtzeitig“ zu vereinbaren. Auf nicht-amtlichen Ratgeberseiten kursiert vereinzelt eine 90-Tage-Angabe; dafür liegt keine amtliche Primärquelle vor. Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
- Zur tatsächlichen Wartezeit auf einen Bürgeramts- oder LEA-Termin (z. B. wie viele Wochen im Voraus Termine ausgebucht sind) machen die geprüften amtlichen Quellen keine Angabe. Entsprechende Wochenangaben kursieren nur auf privaten Ratgeberseiten/Blogs, die hier bewusst nicht als Beleg herangezogen wurden.
- Ob es in Berlin bevorzugte Bürgeramt-Termine speziell für neu ankommende Fachkräfte gibt, ist auf service.berlin.de nicht dokumentiert. Belegt ist nur, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden und dass in echten Notfällen (z. B. ablaufende Dokumente) auch ohne Termin vorgesprochen werden kann.
- Wer sich nur vorübergehend bis zu sechs Monate in einer Unterkunft aufhält oder als aus dem Ausland Zugezogene:r nur bis zu drei Monate bleibt, ist laut service.berlin.de von der Anmeldepflicht ausgenommen – für die meisten Erwerbsmigrant:innen mit längerfristigem Aufenthalt gilt diese Ausnahme nicht.
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Bundesrecht: Nationales Visum vor der Einreise
Wer sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten will – etwa zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium –, braucht nach § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein nationales Visum, das vor der Einreise erteilt wird. Es wird nach denselben Vorschriften erteilt wie der später angestrebte Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte usw.); die Zeit mit nationalem Visum wird später auf die Besitzzeit dieses Aufenthaltstitels angerechnet.
Ablauf bei der Auslandsvertretung
Der Antrag wird grundsätzlich persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) am Wohnort im Herkunftsland gestellt; für mehrere Visakategorien zur Beschäftigung – u. a. für Fachkräfte mit akademischer oder beruflicher Ausbildung, für die Chancenkarte und für ein Studium – kann der Antrag laut Auswärtigem Amt vorab online ausgefüllt und der Ausdruck dann zum Termin mitgebracht werden. Die Bearbeitungsdauer gibt das Auswärtige Amt nur allgemein mit „mehreren Wochen“ an, abhängig von der Visumkategorie. Ein Visum zur Beschäftigung erfordert oft keine gesonderte Zustimmung der Ausländerbehörde, sofern die Beschäftigung selbst zustimmungsfrei ist.
Berliner Vollzug: Anmeldung beim Bürgeramt
Nach der Einreise und dem Einzug in eine Berliner Wohnung gilt: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen bei einem der Berliner Bürgerämter (Bundesmeldegesetz). Mitzubringen sind ein gültiger Pass, das ausgefüllte Anmeldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung – die schriftliche, unterschriebene Einzugsbestätigung von Vermieter:in oder Hauptmieter:in, die diese ihrerseits innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen muss. Termine werden zentral über service.berlin.de vergeben; laut der offiziellen Terminseite werden „täglich neue zusätzliche Termine“ freigeschaltet, alternativ ist eine Buchung über das Bürgertelefon 115 möglich. Bekommen Sie trotz rechtzeitigen Versuchs keinen Termin innerhalb der 14-Tage-Frist, gilt bereits die Bestätigung eines gebuchten (späteren) Termins als Nachweis der Fristwahrung – es entsteht dadurch keine Ordnungswidrigkeit. In echten Notfällen, etwa bei ablaufenden Dokumenten oder anderen nachvollziehbaren dringenden Gründen, kann ohne Termin ein Bürgeramt aufgesucht werden; dort wird laut eigener Aussage „vor Ort nach einer individuellen Lösung gesucht“. Wer sich nur vorübergehend bis zu sechs Monate in einer Unterkunft aufhält oder als aus dem Ausland Zugezogene:r nur bis zu drei Monate bleibt, ist von der Anmeldepflicht ausgenommen.
Vom Visum zum Aufenthaltstitel: Landesamt für Einwanderung
Das nationale Visum ist befristet und muss in Berlin beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in den eigentlichen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Das LEA empfiehlt, den Termin „möglichst rechtzeitig“ zu vereinbaren; für Inhaber:innen eines längerfristigen 12-Monats-D-Visums gilt konkret, dass frühestens sechs Wochen vor Ablauf der Visumgültigkeit ein neuer Aufenthaltstitel ausgestellt wird. Vor dem Termin sollte die Berliner Wohnung bereits beim Bürgeramt angemeldet sein; ist das noch nicht möglich, akzeptiert das LEA ersatzweise Nachweise über den Hauptwohnsitz (z. B. Mietvertrag, Einzugsbestätigung). Zum Termin mitzubringen sind unter anderem gültiger Pass, Arbeitsvertrag oder Zulassungsbescheid, biometrisches Passfoto, Nachweis einer Krankenversicherung und der Mietvertrag. Für bestimmte Kategorien ist seit dem 2. April 2025 zusätzlich ein Online-Antrag beim LEA möglich (siehe Seite „Aufenthaltstitel für Arbeit: Überblick für Berlin“).
Datenlücken
Zur Frage, wie lange die konkrete Bearbeitung des nationalen Visums bei der Auslandsvertretung im Einzelfall dauert, zu einer festen Fristangabe für die LEA-Terminvereinbarung nach Einreise sowie zu belastbaren, amtlich bestätigten Wartezeiten für Bürgeramtstermine 2026 liegt aus den geprüften Primärquellen keine konkrete Zahl vor. Diese Lücke wird hier ausdrücklich benannt statt mit Angaben aus nicht-amtlichen Ratgeberseiten aufgefüllt.
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